Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden: Laut dem Urteil fällt der «Sealander» nicht in die Kategorie der Amphibienfahrzeuge. Dies, weil der Schwimmcaravan keinen eigenen Motor hat. Weiter hält das Gericht fest: Der Händler habe ursprünglich die Zulassung für den schwimmenden Wohnwagen erhalten. Und darauf sein Geschäft aufgebaut. Dieser Vertrauensschutz überwiege im vorliegenden Fall. Das Gericht wischt überdies auch sämtliche umweltrechtlichen Bedenken vom Tisch. Mehr Info unter: patrick@nagbe.ch.
Der kleine Snoopy beim Suisse Caravan Salon in Bern. Der Sealander wurde genau auf Kundenwunsch, mit viel Extras ausgestattet. Wir realisieren Ihren Wunsch, damit Ihre Freizeitgestaltung genau nach Ihren wünschen abläuft, Ihr Nagbe Adventure- Team freut sich auf Ihre Rückmeldung.